Panama City,  14. - 25. November 2022 / 19. CITES-Konferenz 

Es wurden folgende neue verbindliche Bestimmungen getroffen.
Für Reptilien sind folgende Arten / Gattungen neu in WA II bzw. WA I aufgenommen worden, diese sind:

  • Caiman latirostris – von I auf II
  • Crocodylus porosus – Population Palawan Inseln von I auf II
  • Crocodylus siamensis
  • Population Thailand von I auf II
  • Physignatus cocincinus
  • Cyrtodactylus jeyporensis
  • Tarentola chazaliae
  • Phrynosoma platyrhinos
  • Phrynosoma spp.
  • Tiliqua adelaidensis ! WA I !
  • Epicrates inornatus – von I auf II
  • Crotalus horridus 

Ab hier für uns Wasserschildkrötenhalter wichtig

  • Chelius fimbriata
  • Chelius orinocensis
  • Macrochelys temminckii
  • Graptemys barbouri, G. ernsti, G. gibbonsi, G. pearlensis, G.
    pulchra
  • Batagur kachuga – ! von II auf I !
  • Cuora galbinifrons – ! von II auf I !
  • Rhinoclemmys spp.
  • Chelydra serpentina
  • Kinosternon cora und K. vogti ! WA I !
  • Kinosternon spp. (alle übrigen Arten)
  • Sternotherus spp. (alle Arten)
  • Claudius angustatus
  • Staurotypus salvinii, S. triporcatus
  • Apalone spp.
  • Nilssonia leithii – ! von II auf I ! 

           spp. bedeutet es umfasst alle Arten und Unterarten !! 

 

Die Beschlüsse müssen zunächst innerhalb der EU umgesetzt werden. Halter dieser Arten sollten, zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes, eine Vorab-Meldung bei der für sie zuständigen Artenschutzbehörde vornehmen. Sobald die Beschlüsse dann rechtskräftig sind, muss die reguläre Anzeige gem. BArtSchV erfolgen. Die Vorab-Meldung dient dann zum Nachweis, dass die Tiere bereits vor Unterschutzstellung erworben wurden.  

Auf gut deutsch heißt das, dass ihr die Wasserschildkröten z.B. online, oder anderweitig schriftlich beim zuständigen Amt anmelden müsst. Hierzu habt ihr für die von mir vermittelten Reptilien einen Tierschutzvertrag bekommen. Wer ihn verlegt hat kann mich gerne anrufen und ich suche den Vertrag heraus und sende Euch eine Kopie.   

Unter https://www.wisia.de/ wird dies demnächst eingetragen werden und nach zu lesen sein. 

Wie funktioniert das Washingtoner Artenschutzgesetz? 

Für bereits vom Aussterben bedrohte Arten (Arten des Anhangs I) ist der Handel grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, wenn keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden (zum Beispiel wissenschaftliche Zwecke).  

Der größte Teil der vom Übereinkommen erfassten Arten ist noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potentiell vom Handel gefährdet (Anhang II).   

Näheres unter dem nachfolgenden Link, einzelne Auszüge von dieser Seite habt ihr gerade gelesen: 

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites/wie-funktioniert-das-washingtoner-artenschutzuebereinkommen

 

Informationen und Liste zur Cites: 

https://cites.org/eng/app/appendices.php

 

 Wie funktioniert WA II und was muss man tun um ein Reptil an zu melden?  

Für Berlin gibt es die Möglichkeit online seine Schildkröte anzumelden, verwendet hierzu bitte folgenden Link: 

https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/formular.80869.php

Die Anmeldung ist vom Hergang überall gleich. Lediglich der Link zur Anmeldung ist für Berlin und somit ist auch die Erklärung so beschrieben, wie ich es auf dieser Seite gewohnt bin die Schildkröten anzumelden.  

 

Welche Unterlagen benötigt ihr zur Anmeldung: 

-Herkunftsnachweis oder Züchternachweis oder Kaufbeleg auf dem jeweils Angaben wie

Name + Anschrift des vorherigen Besitzers  und des neuen Halters angegeben sein muß, dazu die Art auf deutsch und latein, das Geburtsdatum zB 11/2010 oder 01.11.2010 je nachdem ob es auf den Tag bekannt ist, oder Alter unbekannt. 

 

Fotos wie hier beschrieben.... 

Haltet bitte den Herkunftsnachweis (Kaufbeleg, Züchternachweis, Herkunftsnachweis) bereit, denn den müßt ihr dort per .pdf hochladen. Ein Foto (leider kann man nur 1 Foto hochladen) von oben und unten auf einem Bild (erstellt per Handy einfach eine Collage im Bilderprogramm) der Schildkröte auf einem schwarz weiß karierten Blatt, welches ihr im Schreibwarengeschäft bekommt. Das dient zur Erkennung der Panzerrumpflänge kurz PRL. Vor allem als Erkennungszeichen, denn jede Schildkröte hat ein einmaliges Muster auf dem Panzer.  

Druckt Euch unbedingt die online Anmeldung als Beleg aus!!!!

Es kommt in Berlin nicht immer eine Bestätigung zB per Post oder eMail als Antwort auf diese online Anmeldung. 

Anderorts reicht es wohl teilweise aus, wenn ihr eine eMail schreibt. Dazu aber unbedingt vorher telefonisch mit dem Amt in Eurem Ort Kontakt aufnehmen. 

Wie funktioniert WA I und was muß man tun, um sein Reptil anzumelden? 

Anhand der obigen Liste der aufgeführten Arten sind einige wenige von WA II auf WA I geändert worden. 

WA II Arten sind bereits meldepflichtig und bei der Unteren Naturschutzbehörde, Artenschutzamt o.ä. angemeldet.

Wendet Euch bitte daher an das zuständige Amt und dort bekommt ihr nähere Anweisungen.